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Wa|ren|zei|chen 〈n. 14; veraltet〉 gesetzlich geschütztes Zeichen für eine Ware; Sy Schutzmarke, Handelsmarke, Handelszeichen; →a. Markenzeichen
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Wa|ren|zei|chen, das:
Markenzeichen:
ein eingetragenes W.
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Warenzeichen,
früherer rechtlicher Begriff für Kennzeichen, die zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens dienen. Nachdem das Warenzeichengesetz durch das Markengesetze vom 25. 10. 1994 reformiert wurde, wurde auch der Begriff Warenzeichen durch die Bezeichnung Marke ersetzt.
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Wa|ren|zei|chen, das: vgl. ↑Markenzeichen: ein eingetragenes W.; Das bescheidene Verlagssignet auf dem Vorsatzblatt ist zum W. geworden (Enzensberger, Einzelheiten I, 137).
Universal-Lexikon. 2012.