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Prokonsul
Pro|kon|sul 〈m. 25; im antiken Rom〉 ehemaliger Konsul, der als Statthalter in eine Provinz ging [<lat. pro „für“ + Konsul]

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Pro|kon|sul, der; -s, -n [lat. proconsul]:
(im Rom der Antike) ehemaliger Konsul als Statthalter einer Provinz.

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Prokonsul,
 
lateinisch Proconsul, römischer Bürger, der als Heerführer oder Provinzstatthalter mit den Befugnissen von Konsuln ausgestattet war. Das Amt des Prokonsuls entstand aus der Verlängerung (»prorogatio«) des militärischen Kommandos von Konsuln über deren Amtsjahr hinaus, sodass diese stellvertretend für einen Konsul (»pro consule«) das Kommando innehatten. Seit Sulla waren »Prokonsul« und »Proprätor« die Bezeichnung für die Provinzstatthalter nach ihrem Amtsjahr als Konsul beziehungsweise Prätor. In der Zeit des Prinzipats hießen die Statthalter der senatorischen Provinzen Prokonsul, die der kaiserlichen Provinzen proprätorische Legaten (»legati Augusti pro praetore«).

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Pro|kon|sul, der; -s, -n [lat. proconsul]: (im Rom der Antike) ehemaliger Konsul als Statthalter einer Provinz.

Universal-Lexikon. 2012.