Pro|ba|bi|lịs|mus 〈m.; -; unz.〉
1. Lehre, dass alles Wissen nur Wahrscheinlichkeitswert habe, da die Wahrheit nicht erkennbar sei
2. moral. Prinzip, nach dem in Zweifelsfällen eine Handlung erlaubt werden kann, wenn stichhaltige Gründe dafürsprechen
[→ probabel]
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Pro|ba|bi|lịs|mus, der; -:
1. (Philos.) Auffassung, dass es in Wissenschaft u. Philosophie keine absoluten Wahrheiten, sondern nur Wahrscheinlichkeiten gibt.
2. (kath. Moraltheologie) Lehre, dass in Zweifelsfällen gegen das moralische Gesetz gehandelt werden kann, wenn glaubwürdige Gewissensgründe dafür sprechen.
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Probabilịsmus
[zu lateinisch probabilis »wahrscheinlich«] der, -,
1) Erkenntnistheorie und Wissenschaftstheorie: die Auffassung, dass menschliche Erkenntnis keiner absoluten Gewissheit, sondern nur einer mehr oder weniger großen Wahrscheinlichkeit fähig ist; kennzeichnet gemäßigt skeptische Positionen, z. B. einiger antiker Skeptiker. Ein Probabilismus prägt auch Lehren, die von einer gewissen Indeterminiertheit der Natur ausgehen (z. B. É. Boutroux, C. Renouvier) oder die wie C. S. Peirce in seiner Kosmologie ein Universum des absoluten Zufalls annehmen. Wissenschaftstheoretisch gelten empirische Theorien als »probabilistisch«, die sich auf wahrscheinlichkeitstheoretischen oder statistischen Grundlagen stützen.
2) katholische Moraltheologie: ein v. a. im 17./18. Jahrhundert entwickeltes Moralsystem, nach dem sich der Mensch gegen die Befolgung moralischer Gesetze entscheiden kann, sofern seiner Entscheidung »glaubwürdige« (»probabilis«) Gewissensgründe zugrunde liegen. Der Probabilismus wurde besonders von den Jesuiten vertreten und v. a. von den Jansenisten heftig bekämpft.
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Pro|ba|bi|lịs|mus, der; -: 1. (Philos.) Auffassung, dass es in Wissenschaft u. Philosophie keine absoluten Wahrheiten, sondern nur Wahrscheinlichkeiten gibt. 2. (kath. Moraltheologie) Lehre, dass in Zweifelsfällen gegen das moralische Gesetz gehandelt werden kann, wenn glaubwürdige Gewissensgründe dafür sprechen.
Universal-Lexikon. 2012.