Prä|to|ri|a|ner 〈m. 3〉 Angehöriger der Leibwache der röm. Kaiser u. Feldherren [<lat. praetorianus „zur Leibwache gehörig“; → Prätor]
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Prä|to|ri|a|ner, der; -s, - [lat. praetorianus, zu: praetorium = Amtswohnung; Hauptquartier]:
Angehöriger der kaiserlichen Leibwache im antiken Rom.
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Prätorianer,
Prätorianergarde, lateinisch Praetoriani, Praetoriae cohọrtes, seit dem 2. Jahrhundert v. Chr. die Garde römischer Feldherren, seit Augustus die Leibwache der Kaiser, aus 9-16 Kohorten (Infanterie und Kavallerie) bestehend. Zuerst vom Kaiser selbst befehligt, unterstanden die Prätorianer seit 2 v. Chr. zwei Prätorianerpräfekten (lateinisch Praefecti praetorio). Diese gehörten dem Ritterstand an und gewannen bald eine bedeutende Machtstellung nicht nur im militärischen Bereich, sondern in der späteren Kaiserzeit auch immer stärker im zivilen Bereich (besonders Gerichtsbarkeit). Seit 23 n. Chr. waren die Prätorianer in Rom kaserniert. Sie griffen oft in die Politik ein, indem sie Kaiser ausriefen. 312 n. Chr. löste Konstantin der Große die Garde auf und wandelte das Amt der Prätorianerpräfekten zum obersten Zivilamt mit senatorischen Rang um.
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Prä|to|ri|a|ner, der; -s, - [lat. praetorianus, zu: praetorium = Amtswohnung; Hauptquartier]: Angehöriger der kaiserlichen Leibwache im antiken Rom.
Universal-Lexikon. 2012.