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patentieren
pa|ten|tie|ren 〈V. tr.; hat
1. eine Erfindung \patentieren eine Erfindung durch Patent (1) vor Nachahmung schützen
2. Stahl \patentieren mit Wärme so behandeln, dass man für die Kaltformung ein günstiges Gefüge erhält
[zu Patent „Erfindungsschutz“]

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pa|ten|tie|ren <sw. V.; hat:
1. (eine Erfindung) durch Patent (1 a) schützen.
2. [eigtl. wohl = den Draht patent (= gut) machen] (Technik) stark erhitzten Stahldraht durch Abkühlen im Bleibad veredeln.

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Patentieren,
 
1) Metallurgie: Wärmebehandlungsverfahren von Stahldraht oder Stahlband, die nach Austenitisieren bei Temperaturen zwischen 850 und 1 100 ºC in Blei- oder Salzbädern rasch auf 400 bis 550 ºC abgekühlt werden, wodurch der Werkstoff für das nachfolgende Ziehen oder Kaltwalzen ein günstiges, feinlamellares Perlitgefüge erhält.
 
 2) Recht: das Schützen einer Erfindung durch Patent.

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pa|ten|tie|ren <sw. V.; hat [2: eigtl. wohl = den Draht patent (= gut) machen]: 1. (eine Erfindung) durch ↑Patent (1 a) schützen: Dabei versuchen die Konzerne verstärkt, genmanipulierte Pflanzen p. zu lassen (natur 8, 1991, 33). 2. (Technik) stark erhitzten Stahldraht durch Abkühlen im Bleibad veredeln.

Universal-Lexikon. 2012.