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Sẹlbst|lie|be 〈f. 19; unz.〉 Liebe zu sich selbst, Eigenliebe
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Sẹlbst|lie|be, die:
egozentrische Liebe zur eigenen Person; Eigenliebe.
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Selbstliebe,
aus der Antike stammender Begriff (griechisch philautia, lateinisch amor sui), der zwei verschiedene Bedeutungen mit gegensätzlichen Bewertungen umschließt. Einerseits meint er das (zunächst triebhafte) Verlangen nach Befriedigung der eigenen Bedürfnisse, das besonders der Selbsterhaltung (Selbsterhaltungstrieb) dient. Andererseits wird Selbstliebe als auf Bildung und Ausbildung der Persönlichkeit gerichtet verstanden, besonders auf die Gewinnung und Stärkung von sittlich als positiv geschätzten Haltungen, zu denen auch Rücksicht und Hilfsbereitschaft gegen andere gehören. In dieser Hinsicht umfasst Selbstliebe auch die Fähigkeit der Selbstbehauptung und der Wahrnehmung zustehender Rechte zur Erhaltung und Entfaltung der eigenen Persönlichkeit. Formen der Selbstliebe, die diese ethischen Perspektiven vermissen lassen, treten in Egoismus, übersteigertem Geltungsbedürfnis, Eitelkeit, Hochmut u. ä. Haltungen zutage. - Der Zwiespalt zwischen diesen beiden Auffassungen der Selbstliebe durchzieht die ganze Geschichte der abendländischen Ethik, oft ohne genügende Begriffsklärung oder unter Hervortreten nur einer Seite. Im Französischen hat sich seit der Moralistik im 17. Jahrhundert besonders durch J.-J. Rousseau eine Unterscheidung von »amour de soi(-même)« als Selbsterhaltungstrieb des unschuldigen Naturmenschen und »amour propre« als negativ bewerteter Geltungs- und Eigensucht ergeben. Wurde aus christlicher Sicht die Selbstliebe oft als der Gottes- und Nächstenliebe entgegenstehend angesehen, wird heute darauf hingewiesen, dass Selbstliebe im Sinne des verantwortlichen Sorgetragens für die eigenen Bedürfnisse und der Persönlichkeitsentfaltung die Basis dafür bildet, aus Verantwortlichkeit und Liebe für den Nächsten sorgen zu können.
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Sẹlbst|lie|be, die: egozentrische Liebe zur eigenen Person; Eigenliebe.
Universal-Lexikon. 2012.