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verbiegen
bombieren (fachsprachlich); biegen; anpassen; (sich) verstellen; so tun als ob; vorgeben (etwas zu sein)

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ver|bie|gen [fɛɐ̯'bi:gn̩], verbog, verbogen:
a) <tr.; hat durch Biegen aus der Form bringen, krumm [und dadurch unbrauchbar, unansehnlich] machen:
ein Stück Draht, einen Nagel verbiegen.
b) <+ sich> durch Sichbiegen aus der Form geraten, krumm oder eingedrückt [und dadurch unbrauchbar, unansehnlich] werden:
die Schienen haben sich verbogen.

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ver|bie|gen 〈V. tr. 109; hat
1. etwas \verbiegen in die falsche Richtung biegen, durch falsches Biegen entstellen, gebrauchsunfähig machen
2. 〈fig.〉 jmdn. od. jmds. Charakter \verbiegen durch schlechten Einfluss, falsche Erziehung verbilden
● ein verbogenes Rückgrat haben verkrümmtes R.

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ver|bie|gen <st. V.; hat:
1. durch Biegen aus der Form bringen [u. dadurch unbrauchbar, unansehnlich machen]:
wer hat den Draht so verbogen?;
verbieg mir nicht meine Stricknadeln!;
ein verbogener Nagel;
Ü diese Erziehung hat seinen Charakter, ihn [charakterlich] verbogen.
2. <v. + sich> durch Sichbiegen aus der Form geraten [u. dadurch unbrauchbar, unansehnlich werden]:
die Lenkstange hat sich bei dem Sturz verbogen;
<zur Bez. einer Beschaffenheit auch ohne »sich«:> der Draht, das Blech verbiegt leicht.

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ver|bie|gen <st. V.; hat: 1. durch Biegen aus der Form bringen [u. dadurch unbrauchbar, unansehnlich machen]: wer hat den Draht so verbogen?; verbieg mir nicht meine Stricknadeln!; ein verbogener Nagel; Ü diese Erziehung hat seinen Charakter, ihn [charakterlich] verbogen; die Zustimmung zu einem Gesetz, das den Grundsatz der Rechtsgleichheit zu v. drohte (Rhein. Merkur 18. 5. 84, 4). 2. <v. + sich> durch Sichbiegen aus der Form geraten [u. dadurch unbrauchbar, unansehnlich werden]: die Lenkstange hat sich bei dem Sturz verbogen; sie hat eine verbogene (ugs.; krumme) Wirbelsäule; <im Präsens zur Bez. einer Beschaffenheit auch ohne „sich“:> der Draht, das Blech verbiegt leicht.

Universal-Lexikon. 2012.