No|bẹl|stif|tung 〈f. 20; unz.〉 Stiftung Alfred Nobels, aus deren Zinsertrag jährlich die Geldprämien für den Nobelpreis entnommen werden
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Nobẹlstiftung,
juristische und administrative Einrichtung zur Verwaltung des Nobelpreiskapitals mit Sitz in Stockholm; 1900 gegründet, entsprechend der testamentarischen Verfügung A. Nobels, mit seinem Vermögen (in seinem Todesjahr 1896 rd. 33,2 Mio. skr) einen Fonds zu bilden und dessen Erträge jährlich in fünf gleiche Teile zu teilen und »in der Form von Preisen an jene zu verteilen, die im verflossenen Jahr der Menschheit den größten Nutzen geleistet haben«. Als Legatarin (Vermächtnisnehmerin) Nobels ist die Nobelstiftung zugleich das gemeinsame Verwaltungs-Organ der fünf speziellen Nobelkomitees, die den preisverleihenden Institutionen zugeordnet sind (Nobelpreis).
Universal-Lexikon. 2012.