Akademik

wieder aufnehmen
wieder aufgreifen

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wie|der||auf||neh|men auch: wie|der auf||neh|men 〈V. tr.; haterneut aufnehmen (4, 9, 11) ● ein Theaterstück \wieder aufnehmen; ein Strafverfahren \wieder aufnehmen; eine Lektüre \wieder aufnehmen

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wie|der auf|neh|men, wie|der|auf|neh|men <st. V.; hat:
1. erneut aufnehmen (2):
die Arbeit w. a.;
ein Verfahren w. a. (Rechtsspr.; ein Wiederaufnahmeverfahren einleiten).
2. erneut in eine Organisation aufnehmen.
3. (Theater) (eine bereits abgesetzte Inszenierung) wieder in den Spielplan aufnehmen.

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wie|der auf|neh|men: s. ↑wieder (1 a).

Universal-Lexikon. 2012.