wieder aufgreifen
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wie|der||auf||neh|men auch: wie|der auf||neh|men 〈V. tr.; hat〉 erneut aufnehmen (4, 9, 11) ● ein Theaterstück \wieder aufnehmen; ein Strafverfahren \wieder aufnehmen; eine Lektüre \wieder aufnehmen
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die Arbeit w. a.;
ein Verfahren w. a. (Rechtsspr.; ein Wiederaufnahmeverfahren einleiten).
2. erneut in eine Organisation aufnehmen.
3. (Theater) (eine bereits abgesetzte Inszenierung) wieder in den Spielplan aufnehmen.
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Universal-Lexikon. 2012.