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ọb|wal|ten 〈V. intr.; hat; Amtsdt.〉 vorhanden sein, wirksam sein, herrschen ● unter den \obwaltenden Umständen
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ob|wạl|ten [auch: 'ɔp… ] <sw. V.; obwạltet/(selten:) wạltet ọb, obwạltete/(selten:) wạltete ọb, hat obwạltet/(od.:) ọbgewaltet, zu obwạlten/(selten:) ọbzuwalten> [aus ↑ 2ob (2) u. ↑ walten] (veraltend):
vorhanden, gegeben sein, bestehen:
hier obwalten andere Regeln, Gründe;
<häufig im 1. Part.:> unter den obwaltenden Umständen.
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ọb|wal|ten [auch: -'- -] <sw. V.; waltet ob/obwạltet, waltete ob/obwạltete, hat obwạltet/(auch:) ọbgewaltet, zu obwạlten/(auch:) ọbzuwalten> [aus 2↑ob (2) u. ↑walten] (veraltend): vorhanden, gegeben sein, bestehen: hier obwalten andere Regeln, Gründe; Eifersucht scheint hier obzuwalten vonseiten der Landeskinder (Th. Mann, Joseph 588); <häufig im 1. Part.:> bei den obwaltenden Verhältnissen; unter den obwaltenden Umständen.
Universal-Lexikon. 2012.