Akademik

fälschen
klittern; verfälschen; frisieren (umgangssprachlich)

* * *

fäl|schen ['fɛlʃn̩] <tr.; hat:
in betrügerischer Absicht etwas nachbilden, um es als echt auszugeben:
Geld, eine Unterschrift fälschen; ein gefälschtes Gemälde.
 
• fälschen/verfälschen
Fälschen wird vor allem verwendet, wenn etwas Echtes durch etwas Falsches ersetzt wird bzw. etwas dem Echten Ähnliches nachgebildet wird:
– Sein Personalausweis war gefälscht.
– Die Unterschrift ist gefälscht.
Verfälschen, seltener auch fälschen wird verwendet, wenn an etwas absichtlich Änderungen vorgenommen wurden, wenn etwas manipuliert wurde, um die Wahrheit zu verschleiern:
– Die Machthaber versuchten, das Wahlergebnis zu fälschen/zu verfälschen.
Ergibt sich die Verfälschung der Tatsachen ohne Absicht, vielleicht sogar ohne einen direkten Urheber, verwendet man hingegen nur verfälschen:
– Beobachtung und Erinnerung laufen Gefahr, die Wirklichkeit jeder Schilderung schon im Ansatz zu verfälschen.
– Er forderte, Subventionen abzubauen, da sie den Wettbewerb verfälschten.

* * *

fạ̈l|schen 〈V. tr.; hatin betrüger. Absicht täuschend ähnlich nachmachen ● Geld \fälschen; eine Unterschrift, einen Wechsel \fälschen [<ahd. (gi)falscon, (gi)felscen <spätlat. falsicare; verkürzt <falsificare; zu falsus „falsch“ + facere „machen“]

* * *

fạ̈l|schen <sw. V.; hat [mhd. velschen, ahd. (gi)falscōn, (gi)felscen = für falsch erklären, widerlegen < mlat. falsi(fi)care, falsifizieren]:
in betrügerischer Absicht etw. Echtes möglichst originalgetreu nachbilden u. für echt ausgeben:
Geld, Banknoten, eine Unterschrift f.;
der Pass ist gefälscht;
gefälschte Papiere.

* * *

fạ̈l|schen <sw. V.; hat [mhd. velschen, ahd. (gi)falscōn, (gi)felscen = für falsch erklären, widerlegen < mlat. falsi(fi)care, ↑falsifizieren]: in betrügerischer Absicht etw. Echtes möglichst originalgetreu nachbilden u. für echt ausgeben: Geld, Banknoten, Wechsel, eine Urkunde, eine Unterschrift f.; der Pass ist gefälscht; gefälschte Papiere.

Universal-Lexikon. 2012.