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Mundstück
Mụnd|stück 〈n. 11
1. für den Mund bestimmter Teil eines Gerätes (Tabakspfeife, Blasinstrument usw.)
2. der im Maul des Pferdes liegende Teil des Zaumes

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Mụnd|stück, das:
1.
a) Vorrichtung zum Blasen bei bestimmten Blasinstrumenten;
b) in den Mund zu nehmendes Ende eines Gebrauchsgegenstandes o. Ä.:
das M. einer Tabakspfeife.
2. Stück des Zaumzeugs, das einem Zugtier, bes. dem Pferd, ins Maul gelegt wird.

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Mundstück,
 
der abnehmbare Teil eines Blasinstruments, der beim Spiel an oder zwischen die Lippen gesetzt wird. Zusammen mit den Lippen oder einem Rohrblatt dient das Mundstück als Tonerzeuger, bei der Blockflöte lediglich als Anblashilfe. Bei Blechblasinstrumenten ist das Mundstück ein kleines metallenes Ansatzstück in Form eines Trichters (Horn) oder Kessels (Posaune, Trompete, Tuba). Bei Klarinetten und Blockflöten fungiert der Schnabel als Mundstück, bei Fagotten und Oboen das frei stehende Doppelrohrblatt selbst.

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Mụnd|stück, das: 1. a) Vorrichtung zum Blasen bei bestimmten Blasinstrumenten: das M. einer Posaune, einer Trompete; Ü eine humoristisch-sympathische Figur, zuweilen auch das M. des Autors, aber keineswegs der Autor selbst (Th. Mann, Zauberberg XII); b) in den Mund zu nehmendes Ende eines Gebrauchsgegenstandes o. Ä.: das M. eines Atmungsschlauches, einer Tabakspfeife; das M. einer Filterzigarette. 2. Stück des Zaumzeugs, das einem Zugtier, bes. dem Pferd, ins Maul gelegt wird.

Universal-Lexikon. 2012.