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Meeresboden
Mee|res|bo|den 〈m. 4u
I 〈unz.〉 Meeresgrund, Boden der Erdoberfläche, die vom Meer bedeckt ist ● die Titanic liegt bis heute auf dem \Meeresboden
II bestimmte Bodenart des Meeresbodens (1)

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Mee|res|bo|den, der:
Boden (5) des Meeres.

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Meeresboden,
 
der von Meerwasser bedeckte Teil der Erdoberfläche. Sein Relief ist in charakteristische topographische Großformen (Kontinentalränder, Tiefseebecken, Mittelozeanischer Rücken) gegliedert, von denen jede etwa ein Drittel des Meeresbodens einnimmt. Die Kontinentalränder umfassen die bis zu 200 m tiefen Schelfe, die von etwa 200 m auf 2 000 m steil abfallenden Kontinentalabfälle, die Fußregionen und die über 6 000 m tiefen Tiefseegräben. Der Mittelozeanische Rücken bildet ein 60 000 km langes, zusammenhängendes zentralozeanisches Gebirgssystem, das sich vom Nordpolarmeer durch den Atlantischen Ozean und von dort sowohl durch den Indischen als auch durch den Pazifischen Ozean erstreckt. Die Tiefseebecken liegen zwischen den Kontinentalrändern und dem Mittelozeanischen Rücken. Sie enthalten die Tiefseehügel, die ausgedehnten Tiefseeebenen sowie die untermeerischen Kuppen, die vulkanischen Ursprungs sind und teilweise als ozeanische Inseln die Meeresoberfläche durchstoßen. Ein Teil der untermeerischen Kuppen (Guyots) besitzt ein ebenes Gipfelplateau. Der Meeresboden ist mit örtlich unterschiedlichen, charakteristischen Meeresablagerungen bedeckt.
 
Zum Völkerrecht Meeresbodenbehörde, Meeresgrund.

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Mee|res|bo|den, der: Boden (5) des Meeres.

Universal-Lexikon. 2012.