Lịnks|ver|kehr 〈m. 1; unz.〉 Vorschrift in manchen Ländern, auf der linken Straßenseite zu fahren; Ggs Rechtsverkehr
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Lịnks|ver|kehr, der <Pl. selten> (Verkehrsw.):
Form des ↑ Verkehrs (1), bei der links gefahren u. rechts überholt wird.
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Linksverkehr,
Verkehrswesen: Form des Verkehrs, bei der links gefahren und rechts überholt wird. Linksverkehr gilt heute in 62 Staaten beziehungsweise Staatsgebieten, darunter Großbritannien und viele seiner (ehemaligen) Kolonien sowie Irland, Moçambique und Japan.
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Lịnks|ver|kehr, der <o. Pl.> (Verkehrsw.): Form des Verkehrs (1 a), bei der links gefahren u. rechts überholt wird.
Universal-Lexikon. 2012.