Mehrfrequenzwahlverfahren
[Abk. MFV], Frequenzwahlverfahren.
II
Mehrfrequenzwahlverfahren,
Abkürzung MFV, Tonwahlverfahren, Telekommunikation: Verfahren, bei dem eine am Tastentelefon gewählte Ziffer durch einen aus zwei Frequenzen bestehenden Ton codiert wird. Ein Vorteil ist u. a. der im Vergleich zum Impulswahlverfahren (Abkürzung IWV) schnellere Verbindungsaufbau. Die Wählziffern werden beim Impulswahlverfahren durch eine entsprechende Anzahl von Gleichstromimpulsen dargestellt.
Universal-Lexikon. 2012.