verlautbaren; nennen; bekannt geben; zur Kenntnis bringen; titulieren; kundtun; kundgeben; deklarieren; bezeichnen; dem Kind einen Namen geben (umgangssprachlich); einer Sache einen Namen geben
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be|nẹn|nen 〈V. tr. 188; hat〉
1. eine Sache, jmdn. \benennen
1.1 einer Sache, jmdm. einen Namen geben, sie od. ihn bezeichnen
1.2 jmdn. (mit Namen) nennen
2. jmdn. \benennen jmdn. ernennen
● einen Kandidaten, Vorsitzenden \benennen; den Schuldigen \benennen; etwas (nicht) genau \benennen können etwas (nicht) genau beschreiben können; den Sohn nach seinem Vater \benennen
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be|nẹn|nen <unr. V.; hat [mhd. benennen]:
1. mit einem Namen versehen; jmdm., einer Sache einen bestimmten Namen geben:
den Sohn nach seinem Vater, eine Straße nach einer Dichterin b.;
eine Pflanze nicht b. können (den Namen nicht wissen).
2. (für eine bestimmte Aufgabe) namhaft machen; als geeignet angeben:
jmdn. als Kandidatin, als Kandidaten b.
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be|nẹn|nen <unr. V.; hat [mhd. benennen]: 1. mit einem Namen versehen; jmdm., einer Sache einen bestimmten Namen geben: den Sohn nach seinem Vater, eine Straße nach einem Dichter b.; eine Pflanze nicht b. können (den Namen nicht wissen); ich habe keine Ahnung, wie man die Dinge fachmännisch benennt (bezeichnet; Remarque, Westen 174); Vor allem bei Geräuschen wusste ich selten, wie ich sie b. sollte (Handke, Brief 117); weil Tryller weder Personal- noch Fahrzeugpapiere bei sich hatte und keinen Wohnsitz b. (angeben) konnte (Prodöhl, Tod 171). 2. (für eine bestimmte Aufgabe) namhaft machen; als geeignet angeben: jmdn. als Kandidaten, als geeigneten Anwärter b.; Der erste und zweite Beisitzer der Untersuchung wurden zu Zeugen benannt (Schaper, Kirche 64).
Universal-Lexikon. 2012.