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Ein|lass ['ai̮nlas]:in den Wendungen Einlass begehren/um Einlass bitten: wünschen, eingelassen zu werden;
Einlass erhalten/finden: eingelassen werden;
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1. Zutritt, Eintritt
2. das Öffnen (eines Eingangs)
3. Tür, Öffnung, kleine Pforte im od. neben dem Tor
● \Einlass begehren; wann ist \Einlass? (im Kino, Theater); kein \Einlass! (als Aufschrift an Türen); \Einlass ab, 〈od.〉 um 18 Uhr
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Ein|lass, der; -es, Einlässe:
1. <o. Pl.> das Hereinlassen, Eintretenlassen; Zutritt:
E. ab 18 Uhr.
2. Eingang, Eingangstür:
der E. war versperrt.
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Ein|lass, der; -es, Einlässe: 1. <o. Pl.> das Hereinlassen, Eintretenlassen; Zutritt: E. ab 18 Uhr; E. fordern; jmdm. E. gewähren; Wir ... haben uns in Richtung Burghaus begeben, wo wir in einem Haus E. fanden (Klee, Pennbrüder 51); Ü dass der neue Geist der Empörung sich tückisch E. zu verschaffen gewusst hatte (Th. Mann, Buddenbrooks 122). 2. Eingang, Eingangstür: der E. war versperrt; vor dem Werfttor am Jakobswall, wo auch früher die Werft ihren E. hatte (Grass, Butt 145); Die Enge des Berliner Hinterhofs umgibt einen sofort, wenn man die „Fabrik“ betritt. Zwängt man sich durch den E., ... (Hamburger Rundschau 15. 5. 85, 10).
Universal-Lexikon. 2012.