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elektromagnetische Verträglichkeit
I
elektromagnetische Verträglichkeit
 
[Abk. EMV, engl. electromagnetic compatibility, EMC], die Fähigkeit elektronischer Einrichtungen, bei elektromagnetischen Einwirkungen beliebiger Art zufrieden stellend zu arbeiten und ihrerseits die Umgebung, insbesondere andere elektronische Einrichtungen, aber auch den Menschen, nicht unzulässig zu beeinflussen (Elektrosmog). Mögliche Einwirkungen sind durch Leitungen als Ströme und Spannungen oder durch Felder und Wellen übertragene Energien, etwa bei Überspannung oder durch Blitzschlag. Die Belastungsgrenzen sind im EMVG festgelegt. Geräte, die nach einem Konformitätsnachweis den Bestimmungen genügen, sind mit dem CE-Prüfzeichen der Europäischen Gemeinschaften (frz. Communautés Européennes) gekennzeichnet.
II
elektromagnetische Verträglichkeit,
 
Abkürzungen EMV, EMC [von englisch electromagnetic compatibility], Elektronik und Nachrichtentechnik: die Fähigkeit elektronischer Einrichtungen, bei elektromagnetischen Einwirkungen beliebiger Art zufrieden stellend zu funktionieren und ihrerseits die Umgebung, zu der auch andere elektronische Einrichtungen gehören, nicht unzulässig zu beeinflussen. Mögliche störende Einflüsse sind dabei durch Leitungen als Ströme und Spannungen oder durch elektromagnetische Felder und Wellen übertragene Energien (besonders groß bei Blitzschlag und EMP). Grundsätzlich müssen elektronische Einrichtungen ein gewisses Maß an Störleistung aufnehmen können, ohne dass dabei ihre Funktion und Zuverlässigkeit beeinflusst wird. Umgekehrt dürfen sie nur ein gewisses Maß an Störleistung an die Umgebung abgeben. Elektrische und elektronische Geräte, die mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sind, müssen den EMV-Normen entsprechen (Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten vom 18. 9. 1998).
 
Literatur:
 
A. J. Schwab: E. V. (31994);
 E. Habiger: E. V. (21996).

Universal-Lexikon. 2012.