Akademik

Landschaftsschutz
Lạnd|schafts|schutz 〈m.; -es; unz.〉 staatl. Maßnahmen zum Schutz einer Landschaft (vor Zersiedlung u. a.)

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Lạnd|schafts|schutz, der <o. Pl.>:
Schutz der Landschaft vor unerwünschten Veränderungen:
der L. hat Vorrang vor den Interessen der Windradbetreiber.

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Landschaftsschutz,
 
Teilbereich des Naturschutzes mit weniger strengen Schutzbedingungen; versucht einen Ausgleich zwischen den Lebensbedürfnissen der Menschen und der Belastbarkeit der Natur herzustellen. Landschaftsschutzgebiete (Abkürzung LSG) sind Landschaftsräume, die z. B. zur Sicherung ihres Erholungswertes, ihrer landschaftlicher Eigenart und biologisch-ökologische Vielfalt geschützt sind. In Landschaftsschutzgebieten ist die wirtschaftliche Nutzung erlaubt, jedoch sind (im Allgemeinen durch Rechts-VO) Eingriffe ausgeschlossen oder mit Auflagen verbunden, die Eigenart, Erholungswert und Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigen (z. B. Rodung von Waldstücken, Flussregulierung).

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Lạnd|schafts|schutz, der: vgl. ↑Landschaftspflege: Damit hat das Schwyzer Volk entschieden, dem Bauboom der letzten Jahre einen Riegel vorzuschieben, und einschneidende Maßnahmen beim L. befürwortet (Basler Zeitung 2. 10. 85, 10).

Universal-Lexikon. 2012.