◆ Kon|tra|fak|tur 〈f. 20; Mus.〉 Umdichtung eines Gesangstextes (oft eines weltlichen in einen geistlichen od. umgekehrt) unter Beibehaltung der Melodie [<lat. contrafactus „umgewendet, ins Gegenteil verkehrt“, zu contra „gegen“ + facere „machen“]
◆ Die Buchstabenfolge kon|tr... kann in Fremdwörtern auch kont|r... getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. -trahieren, -tribuieren (→a. subtrahieren, distribuieren).
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Kontrafaktur
[mittellateinisch »Nachahmung«, zu lateinisch contrafacere »dagegen machen«, »nachahmen«] die, -/-en, Bezeichnung für die seit dem Mittelalter nachweisbare Umtextierung eines vorhandenen Liedes, besonders die geistliche Umdichtung weltlicher Lieder; z. B. entstand das Kirchenlied »Oh Welt, ich muss dich lassen« als Kontrafaktur des Liedes »Innsbruck, ich muss dich lassen«. Auch die Neutextierung mehrstimmiger Vokalsätze, beliebt seit dem 16. Jahrhundert, fällt unter den Begriff der Kontrafaktur, die ab etwa 1600 meist Parodie genannt wurde.
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Universal-Lexikon. 2012.