Ko|los|sal|ord|nung 〈f. 20; Arch.〉 besonders im Barock gebräuchliche Säulen- od. Pilasterordnung, die durch mehrere Geschosse einer Fassade od. einer Innenwand geht
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Kolossalordnung,
Säulenordnung, bei der die Stützen oder Pilaster mit Sockel zwei oder mehrere Geschosse übergreifen. Entwickelt im Manierismus (A. Palladio, Michelangelo), wurde die Kolossalordnung im Barock zur häufigsten Gliederungsart von Kirchen- und Palastfassaden.
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Ko|los|sal|ord|nung, die (Archit.): (in der späten Renaissance u. im Barock übliche) Gestaltung von Fassaden, wobei Säulen od. Pilaster zwei od. mehrere Geschosse übergreifen.
Universal-Lexikon. 2012.