kla|rie|ren 〈V. tr.; hat〉 ein Schiff \klarieren seine Ladung verzollen u. es dadurch zum Ein- od. Ausfahren freimachen [<lat. clarare „klar, deutlich, verständlich machen“; zu clarus „hell, klar, deutlich“]
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klarieren
[von lateinisch clarare »deutlich machen«\], die Zollformalitäten beim Ein- und Auslaufen eines Schiffes erledigen.
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kla|rie|ren <sw. V.; hat [zu lat. clarare = deutlich machen; zeigen, zu: clarus, ↑klar] (Seemannsspr.): 1. ↑klarmachen (2). 2. beim Ein- und Auslaufen eines Schiffes die Zollformalitäten erledigen.
Universal-Lexikon. 2012.