jụng|ver|hei|ra|tet auch: jụng ver|hei|ra|tet 〈Adj.〉
I 〈Zusammen- u. Getrenntschreibung〉 schon in jungen Jahren geheiratet habend ● meine jungverheiratete / jung verheiratete Tochter
II 〈nur Zusammenschreibung〉 seit kurzer Zeit verheiratet ● das jungverheiratete Pärchen
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jụng|ver|hei|ra|tet <Adj.>:
seit Kurzem verheiratet:
ein -es Paar.
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jụng|ver|hei|ra|tet <Adj.>: seit kurzem verheiratet: ein -es Paar.
Universal-Lexikon. 2012.