Akademik

bezweifeln
in Frage stellen; infrage stellen; zweifeln (an); anzweifeln; Zweifel hegen; in Zweifel ziehen; nicht glauben; skeptisch sein

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be|zwei|feln [bə'ts̮vai̮fl̩n] <tr.; hat:
zweifelnd infrage stellen:
ich bezweifle seine Eignung für den Posten; ich bezweifle, dass das richtig ist.
Syn.: anzweifeln, in Zweifel ziehen, zweifeln an.
 
• zweifeln/bezweifeln
Das Verb bezweifeln bedeutet etwas infrage stellen, etwas für unwahrscheinlich halten:
– Ich bezweifle seine Angaben.
zweifeln kann im gleichen Sinne wie »bezweifeln« verwendet werden, hat darüber hinaus aber noch die Bedeutung in Bezug auf etwas unsicher sein:
– Ich zweifle an meinem Verstand.
Nach bezweifeln darf ein Nebensatz nur mit »dass« (nicht mit »ob«) angeschlossen werden:
– Ich bezweifle, dass sie das getan hat.
Auf zweifeln kann dagegen sowohl ein indirekter (mit »ob« angeschlossener) Fragesatz als auch ein mit »dass« eingeleiteter Inhaltssatz folgen:
– Ich zweifle daran, ob sie kommt/dass sie kommt.

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be|zwei|feln 〈V. tr.; hatin Zweifel ziehen, nicht glauben wollen ● ich bezweifle (es), dass ...; das möchte ich stark \bezweifeln

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be|zwei|feln <sw. V.; hat [mhd. bezwīveln]:
an etw. zweifeln; anzweifeln:
jmds. Angaben b.;
ich bezweifle, dass er das getan hat;
das ist nicht zu b.

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be|zwei|feln <sw. V.; hat [mhd. bezwīveln]: an etw. zweifeln; anzweifeln: jmds. Angaben b.; ich bezweifle, dass er das getan hat; Nur ... die Dummheit ... kann das b. (Maass, Gouffé 320); das ist nicht zu b.

Universal-Lexikon. 2012.