ins|be|sọnd|re 〈Adv.〉 = insbesondere
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ins|be|sọn|de|re, ins|be|sọnd|re <Adv.>:
sie mag Blumen sehr gern, i. Rosen;
das gilt i. dann, wenn man es versprochen hat.
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ins|be|sọn|de|re, ins|be|sọnd|re <Adv.>: ↑besonders (2 a), vor allem, im Besonderen: sie mag Blumen sehr gern, i. Rosen; das gilt i. dann, wenn man es versprochen hat; Eine Berufsarmee sowie eine Berufspolizei, insbesondere eine geheime, gibt es nicht (Heym, Schwarzenberg 143); Bei ihren Straftaten haben sie es insbesondere auf Bargeld abgesehen (Saarbr. Zeitung 21. 12. 79, 22).
Universal-Lexikon. 2012.