Vertreiber (umgangssprachlich); Vertreter; Kaufmann; Verticker (umgangssprachlich); Handelsvertreter
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Ver|käu|fer [fɛɐ̯'kɔy̮fɐ], der; -s, -, Ver|käu|fe|rin [fɛɐ̯'kɔy̮fərɪn], die, -, -nen:1. Person, die in einem Geschäft oder Unternehmen angestellt ist und Waren oder Dienstleistungen verkauft:
sie ist Verkäuferin in einem Schuhgeschäft; Verkäufer für Sportartikel gesucht.
Zus.: Autoverkäufer, Autoverkäuferin, Eisverkäufer, Eisverkäuferin, Gebrauchtwagenverkäufer, Gebrauchtwagenverkäuferin, Schuhverkäufer, Schuhverkäuferin, Zeitungsverkäufer, Zeitungsverkäuferin.
2. Person, die [als Besitzer/Besitzerin] etwas verkauft:
der Verkäufer des Hauses; die Verkäuferin von Tonwaren auf dem Markt.
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Ver|käu|fer 〈m. 3〉
1. jmd., der etwas verkauft
2. Angestellter od. Beauftragter der Verkaufsabteilung eines Unternehmens
● der \Verkäufer des Grundstückes; er ist als \Verkäufer bei XY angestellt
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Ver|käu|fer , der; -s, - [mhd. verkoufære]:
1. jmd., der (bes. als Angestellter eines Geschäfts, Kaufhauses od. im Außendienst eines Unternehmens) Waren od. Dienstleistungen verkauft (Berufsbez.):
er ist V., arbeitet als V. in einem Elektrogeschäft.
2. jmd., der etw. als Eigentümer verkauft:
der V. des Grundstücks.
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Ver|käu|fer, der; -s, - [mhd. verkoufære]: 1. jmd., der (bes. als Angestellter eines Geschäfts, Kaufhauses od. im Außendienst eines Unternehmens) Waren od. Dienstleistungen verkauft (Berufsbez.): er ist V., arbeitet als V. in einem Elektrogeschäft; als V. ist er viel unterwegs; Auf die Menschen, auf den Kunden muss ein V. eingehen, sie verstehen lernen, um sein Produkt erfolgreich an den Mann oder die Frau zu bringen (CCI 13, 1998, 56). 2. jmd., der etw. als Eigentümer verkauft: der V. des Grundstücks.
Universal-Lexikon. 2012.