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Hallenkirche
Hạl|len|kir|che 〈f. 19Kirche mit mehreren gleich hohen Schiffen

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Hạl|len|kir|che, die (Archit.):
Kirche, bei der die Seitenschiffe die gleiche Höhe haben wie das Mittelschiff u. der gesamte Bau von einem einzigen Dach überspannt wird.

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Hallenkirche,
 
Kirche, bei der im Unterschied zur Basilika alle Schiffe zumindest annähernd die gleiche Höhe haben, sodass zumeist ein gemeinsames Dach den Bau überdeckt. In den Seitenschiffen können Emporen eingebaut sein, die den Eindruck einer basilikalen Staffelung vermitteln. Bei den drei- oder fünfschiffigen Hallenkirchen wird das Mittelschiff nicht durch direktes seitliches Oberlicht, sondern durch das Licht der Fenster in den Seitenschiffen und im Chor und durch ein Westfenster beleuchtet. Häufig fehlen bei Hallenkirchen die Türme; die Front wird von einer breiten Fassade bestimmt. Früheste Beispiele sind in Deutschland aus dem 12. Jahrhundert in Bayern und Westfalen erhalten. Eine geschlossene Gruppe bilden die auvergnatischen Hallenkirchen mit Querhaus und Emporen. In der Gotik bedienten sich besonders die Bettelorden dieser Bauform. Künstlerisch führend war in der Hochgotik neben Südfrankreich Westfalen mit seinen Nachbargebieten. Mit Beginn der Spätgotik setzte in ganz Europa eine Zuwendung zur Hallenkirchen ein. Im Barock wurden Hallenkirchen nur noch vereinzelt gebaut.
 

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Hạl|len|kir|che, die (Archit.): Kirche, bei der die Seitenschiffe die gleiche Höhe haben wie das Mittelschiff u. der gesamte Bau von einem einzigen Dach überspannt wird.

Universal-Lexikon. 2012.