Hahn|rei 〈m. 1〉 betrogener Ehemann ● jmdn. zum \Hahnrei machen in der Ehe betrügen [<mnddt. hanerei, hanreyge, eigtl. „verschnittener Hahn, Kapaun“ <Hahn + rei „verschnitten, kastriert“; auch: ostfries. hanrune „Kapaun, betrogener Ehemann“]
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I Hahnrei,
Das aus dem Niederdeutschen stammende Wort bezeichnet eigentlich einen kastrierten Hahn (Kapaun), dem man die abgeschnittenen Sporen wie Hörner in den Kamm einpflanzte, wo sie festwuchsen. Früher wurde mit Hahnrei ein Mann bezeichnet, der keinen Geschlechtsverkehr mit seiner Frau hatte. Umgangssprachlich meint Hahnrei heute den von seiner Frau betrogenen (»gehörnten«) Ehemann.
Siehe auch: Hörner aufsetzen.
Hahnrei
[niederdeutsch; eigentlich kastrierter Hahn (weil man diesem die abgeschnittenen Sporen in den Kamm setzte, wo sie fortwuchsen und eine Art von Hörnern bildeten)], zunächst Bezeichnung für den Mann, der seinen ehelichen Pflichten nicht nachkommt, dann für den betrogenen (»gehörnten«) Ehemann.
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Hahn|rei, der; -s, -e [aus dem Niederd. < spätmniederd. hanerei; 2. Bestandteil eigtl. = Kastrat (vgl. ostfriesisch hānrūne = Kapaun, niederl. ruin = Wallach), also eigtl. = verschnittener Hahn; dem verschnittenen Hahn setzte man, um ihn aus der Hühnerschar herauszufinden, die abgeschnittenen Sporen in den Kamm, wo sie fortwuchsen u. eine Art von Hörnern bildeten; vgl. jmdm. Hörner aufsetzen (↑Horn 1)] (veraltend abwertend): Ehemann, den seine Frau mit einem anderen Mann betrogen hat: sie hat ihn zum H. gemacht; Bin ich ein geborener H.? (Remarque, Obelisk 174).
Universal-Lexikon. 2012.