Gü|ter|ge|mein|schaft 〈f. 20〉 vertraglich vereinbartes, gemeinschaftl. Besitzen der Güter beider Ehepartner bzw. mehrerer zusammenlebender od. -arbeitender Personen ● in \Gütergemeinschaft leben
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Gü|ter|ge|mein|schaft, die:
vermögensrechtlicher Zustand, in dem das Vermögen der Eheleute gemeinschaftlicher Besitz ist.
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Gütergemeinschaft,
vertraglich begründete Form des ehelichen Güterrechts.
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Gü|ter|ge|mein|schaft, die: vermögensrechtlicher Zustand, in dem das Vermögen der Eheleute gemeinschaftlicher Besitz ist: „Das Vermögen seiner Frau meint er wohl.“ ... „Wir leben in G.“, rief er wütend (Fussenegger, Haus 264).
Universal-Lexikon. 2012.