Gụ̈nst|ling 〈m. 1〉 jmd., der in Gunst steht, bevorzugt wird
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jmd., der die Gunst bes. eines einflussreichen Menschen [meist aus fragwürdigen Gründen] genießt u. von ihm bevorzugt wird:
fürstliche -e;
er galt als G. der Pompadour.
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Gụ̈nst|ling, der; -s, -e [LÜ von frz. favori, ↑Favorit] (abwertend): jmd., der die Gunst bes. eines einflussreichen Menschen [meist aus fragwürdigen Gründen] genießt u. von ihm bevorzugt wird: fürstliche -e; er galt als G. der Pompadour; der Schotte, der bis dahin ein G. des Heiligen Stuhls gewesen war (Stern, Mann 131); Schepilow, ... ein Geschöpf und G. Chruschtschows (Dönhoff, Ära 224); Ü Am Tor (= des Hydeparks) stehen auf ihren Kisten die Redner, auch sie -e der Freiheit (Koeppen, Rußland 173).
Universal-Lexikon. 2012.