Akademik

Gesundheitsamt
Ge|sụnd|heits|amt 〈n. 12uAmt, das die Aufsicht über die Einhaltung hygienischer Vorschriften führt; Sy Gesundheitsbehörde, Sanitätsbehörde

* * *

Ge|sụnd|heits|amt, das:
staatliche Behörde in einem Stadt- od. Landkreis für das Gesundheitswesen.

* * *

Gesundheitsamt,
 
auf regionaler Ebene (Kreise, kreisfreie Städte) bestehende, nach Landesrecht meist staatliche, teils auch kommunale Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes; unterste Instanz der Gesundheitsverwaltung (Gesundheitsrecht).
 

* * *

Ge|sụnd|heits|amt, das: staatliche Behörde in einem Stadt- oder Landkreis für das Gesundheitswesen.

Universal-Lexikon. 2012.