Ge|sụnd|heits|amt 〈n. 12u〉 Amt, das die Aufsicht über die Einhaltung hygienischer Vorschriften führt; Sy Gesundheitsbehörde, Sanitätsbehörde
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Ge|sụnd|heits|amt, das:
staatliche Behörde in einem Stadt- od. Landkreis für das Gesundheitswesen.
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Gesundheitsamt,
auf regionaler Ebene (Kreise, kreisfreie Städte) bestehende, nach Landesrecht meist staatliche, teils auch kommunale Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes; unterste Instanz der Gesundheitsverwaltung (Gesundheitsrecht).
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Ge|sụnd|heits|amt, das: staatliche Behörde in einem Stadt- oder Landkreis für das Gesundheitswesen.
Universal-Lexikon. 2012.