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Geschlechtsverhältnis
Ge|schlẹchts|ver|hält|nis 〈n. 11Verhältnis zw. den Geburten an Knaben u. Mädchen; Sy Sexualproportion

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Geschlechtsverhältnis,
 
Geschlechterverhältnis, Geschlechtsrelation,  
 1) Sexualproportion, Bevölkerungswissenschaft: Sexual|index, Zahlenverhältnis, das die Relation der männlichen Individuen auf 1 000 weibliche, seltener die Anzahl der Frauen (oder Männer) auf 1 000 Einwohner angibt. Obwohl das Geschlechtsverhältnis der lebend Geborenen allgemein zugunsten der Knabengeburten ausfällt (in fast allen Ländern beträgt das Verhältnis 106 Knaben- auf 100 Mädchengeburten), führt die in jedem Lebensalter beim männlichen Geschlecht höhere Sterblichkeit ab dem 50. Lebensjahr zu einer Umkehr des Geschlechtsverhältnisses. Bei 75-jährigen und mehr entfallen dann schließlich auf 100 Männer 200 bis über 300 Frauen.
 
 2) Biologie: das zahlenmäßige Verhältnis der Geschlechter zueinander innerhalb einer bestimmten Art, Population, Individuengruppe oder unter den Nachkommen eines Elters, ausgedrückt entweder im Prozentsatz der männlichen Individuen an der Gesamtzahl der Geburten oder im Prozentsatz der männlichen Individuen an der Gesamtpopulation oder bezogen auf die Zahl der männlichen Individuen pro 100 weiblichen Individuen. Bei genotypischer Geschlechtsbestimmung mit zweierlei Gameten im einen Geschlecht wäre für jede Generation theoretisch (mechanisches Geschlechtsverhältnis) ein Geschlechtsverhältnis von 100 (50 % männlich und 50 % weiblich) zu erwarten. Aufgrund eines zahlenmäßig unterschiedlichen Entstehens von Männchen und Weibchen bestimmenden Gameten (X- und Y-Gameten), ihres unterschiedlichen Befruchtungsvermögens, ungleicher Lebensfähigkeit beim männlichen und weiblichen Keim beziehungsweise Embryo oder/und entsprechend unterschiedliche Sterblichkeitsquote nach der Geburt wird jedoch das mechanische Geschlechtsverhältnis kaum verwirklicht. So kommen z. B. beim Schlehenspinner auf 100 Weibchen 800 Männchen, bei der Fichtengespinstwespe auf 100 Weibchen 1 330 Männchen.

Universal-Lexikon. 2012.