Akademik

Gerichtsherr
Ge|rịchts|herr 〈m. 16; früherGutsherr, der die Gerichtsbarkeit ausübte

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Ge|rịchts|herr, der (Geschichte):
Inhaber der Gerichtsbarkeit.

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Gerichtsherr,
 
frühere Bezeichnung für den Inhaber der Gerichtsbarkeit. In der Militärgerichtsbarkeit war Gerichtsherr der Kommandant der militärischen Einheit; er nahm etwa die Stellung der Staatsanwaltschaft ein.
 

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Ge|rịchts|herr, der (hist.): Inhaber der Gerichtsbarkeit (z. B. Gutsherr, Landesherr).

Universal-Lexikon. 2012.