Ge|mein|schafts|schu|le 〈f. 19〉 Schule für Kinder aller Bekenntnisse u. Weltanschauungen; Sy Simultanschule; Ggs Bekenntnisschule
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Ge|mein|schafts|schu|le, die:
für alle gemeinsame, nicht nach bestimmten Konfessionen getrennte Schule.
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Gemeinschaftsschule,
früher Simultanschule, Schulform, die Schüler verschiedener Bekenntnisse vereinigt, seit den 1960er-Jahren im ehemaligen Bundesgebiet die Regelschule; meist als »christliche Gemeinschaftsschule«, deren allgemein-christliche Grundlage jedoch andere weltanschauliche oder religiöse Inhalte nicht beeinträchtigen darf (Neutralitätsgebot der Gemeinschaftsschule). Gegensatz: Konfessionsschule (Bekenntnisschule). - In Österreich sind die öffentlichen Schulen Gemeinschaftsschulen, ähnlich in der Schweiz, wo der Begriff allerdings nicht üblich ist.
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Ge|mein|schafts|schu|le, die: für alle gemeinsame, nicht nach bestimmten Konfessionen getrennte Schule.
Universal-Lexikon. 2012.