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Geldschuld
Gẹld|schuld 〈f. 20Verpflichtung zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrages

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Gẹld|schuld, die:
Verpflichtung zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme.

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Geldschuld,
 
die auf Zahlung in Geld gerichtete Verbindlichkeit. Die Geldschuld ist grundsätzlich eine Gattungsschuld auf Leistung von Geld in Höhe eines Nennbetrages (Geldsummenschuld) und nicht eine Schuld auf Leistung ganz bestimmter Münzen (Stückschuld). Eine im Inland zu erfüllende Geldschuld kann in inländischen Währung gezahlt werden, auch wenn sie in ausländischer Währung ausgedrückt ist (§ 244 BGB), es sei denn, es ist Zahlung in ausländischer Währung ausbedungen. Soll in einer bestimmten Münzsorte geleistet werden, so handelt es sich um eine Geldsortenschuld (§ 245 BGB). Nach § 3 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen müssen DM-Münzen nur bis zu 20 DM, Pfennigmünzen nur bis 5 DM angenommen werden. - Grundsätzlich ist die Geldentwertung (Inflation) für die Geldschuld ohne Bedeutung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Wertsicherungsklauseln vereinbart werden. (Erfüllung [Recht])

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Gẹld|schuld, die: Verpflichtung zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme.

Universal-Lexikon. 2012.