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Tribunal
Strafgericht; Gericht

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Tri|bu|nal 〈n. 11
1. 〈im antiken Rom〉 erhöhter Platz für den Richterstuhl
2. 〈dann〉
2.1 〈geh.〉 Gerichtshof (Kriegsverbrecher\Tribunal)
2.2 〈fig.〉 das öffentl. Anprangern u. Verurteilen von Missständen in der Form eines Gerichsverfahrens
[<lat. tribunal „Sitz des Tribuns; Gerichtshof“]

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Tri|bu|nal, das; -s, -e [frz. tribunal < lat. tribunal = Tribunal (1); schon mhd. tribunal = (erhöhter) Richterstuhl < lat. tribunal]:
1. (im antiken Rom u. a. der Rechtsprechung dienender) erhöhter Platz auf dem Forum Romanum.
2. (geh.) [hohes] Gericht; [hoher] Gerichtshof:
vor ein T. kommen, gestellt werden;
vor dem T. stehen.
3. Forum, das in einer öffentlichen Untersuchung gegen behauptete Rechtsverstöße von Staaten o. Ä. protestiert:
ein T. abhalten.

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Tribunal
 
[französisch, von lateinisch tribunal »erhöhter Platz der Magistrate«] das, -s/-e, 1) im antiken Rom der erhöhte Amtsplatz der Magistrate auf dem Forum Romanum, wo u. a. Recht gesprochen wurde; 2) danach (französisch) Bezeichnung für (hoher) Gerichtshof; 3) im Mittelalter besonders Bezeichnung für geistliche Gerichte; 4) in der Neuzeit häufig Bezeichnung für ein politisches Sondergericht, z. B. das französische Revolutionstribunal (1793-95) oder das für die Nürnberger Prozesse errichtete Internationale Militärtribunal (1945/46); Kriegsverbrechertribunal; 5) von gesellschaftlichen beziehungsweise politischen Gruppen gebrauchte Bezeichnung für ein Forum mit dem Ziel, behauptete Verletzungen elementarer Rechte im Bereich des Völkerrechts und des innerstaatlichen Rechts in einer öffentlichen, oft gerichtsähnlichen Untersuchung nachzuweisen (z. B. die Russell-Tribunale).
 

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Tri|bu|nal, das; -s, -e [frz. tribunal < lat. tribunal = ↑Tribunal (1); schon mhd. tribunal = (erhöhter) Richterstuhl < lat. tribunal; 4: nach frz. le tribunal]: 1. (im antiken Rom) erhöhter Platz auf dem Forum Romanum, wo u. a. Recht gesprochen wurde. 2. (geh.) [hohes] Gericht; [hoher] Gerichtshof: vor ein T. kommen, gestellt werden; vor dem T. stehen. 3. Forum, das in einer öffentlichen Untersuchung gegen behauptete Rechtsverstöße von Staaten o. Ä. protestiert: ein T. abhalten; Die Regierung und die Sozialistische Arbeiterpartei ... weisen mit Recht darauf hin, dass das T. lediglich die Form des Gesetzes beanstandet (NZZ 14. 4. 85, 4); Wie die Ankläger des Haager -s beweisen wollen, dass Slobodan Milosevic ein Kriegsverbrecher ist (Zeit 10. 6. 99, 13). ∙ 4. <auch der:> Ein innerer T., den Ihr nimmermehr durch skeptische Grübeleien bestechen könnt, wird ... Gericht über euch halten (Schiller, Räuber V, 1).

Universal-Lexikon. 2012.