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Gegenstromprinzip
Ge|gen|strom|prin|zip 〈n. 11; unz.〉 Methode zur Steigerung der Wechselwirkungen zw. flüssigen od. gasförmigen Medien, indem sie sich gegenströmig durchmischen od. aneinander vorbeiströmen

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Ge|gen|strom|prin|zip: eine verfahrenstechnische Vorgehensweise, bei der zwei eng benachbarte Phasen in entgegengesetzter Richtung aneinander vorbeiströmen. Beim Wärmeaustausch (Kühlen, Kondensieren, Heizen, Verdampfen) sind die Phasen räumlich getrennt, beim Stoffaustausch (Extraktion, Gegenstromverteilung, Elutriation, Trocknen, Rektifikation) durchdringen sie einander. – Ggs.: Gleichstromprinzip.

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Gegenstromprinzip,
 
verfahrenstechnisches Prinzip, bei dem die Strömungsrichtung zweier Phasen, die miteinander im Stoff- und Wärmeaustausch stehen, entgegengesetzt ist. Das Gegenstromprinzip wird u. a. in Wärmetauschern, bei der Destillation (Rektifikation) und bei der Extraktion angewandt. (Gleichstromprinzip)
 

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Ge|gen|strom|prin|zip, das: a) beim Wärme- od. Stoffaustausch angewendetes Verfahren, bei dem zwei Stoffe in entgegengesetzter Richtung aneinander vorbeigeführt werden od. einander durchdringen u. das zum Trocknen, Kühlen od. Kondensieren angewendet wird; b) Verfahren in der Chromatographie, das zur Trennung von Substanzgemischen angewendet wird.

Universal-Lexikon. 2012.