Akademik

Funkenzähler
Fụn|ken|zäh|ler 〈m. 3〉 = Funkenkammer

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Funkenzähler,
 
Nachweisgerät für ionisierende geladene Teilchen, das aus zwei parallelen, isolierten Metallplatten besteht, die sich im Abstand von etwa 1 cm in einem mit einem Gas-Dampf-Gemisch erfüllten Gefäß gegenüberstehen und zwischen denen eine elektrische Spannung von einigen Kilovolt herrscht. Ein durchtretendes energiereiches geladenes Teilchen erzeugt Ionen längs seiner Bahn zwischen den Platten. Bei genügend hoher Spannung bricht an der Stelle des Teilchendurchgangs ein sichtbarer Funke durch, der zu einem elektrischen Impuls an den Platten führt und elektronisch gezählt werden kann. Eine Weiterentwicklung des Funkenzählers ist die Funkenkammer.

Universal-Lexikon. 2012.