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Kennwort
Geheimcode; Losungswort; Losung; Codewort; passwd (fachsprachlich); Parole; Passwort; Zugangswort; Deskriptor

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Kenn|wort ['kɛnvɔrt], das; -[e]s, Kennwörter ['kɛnvœrtɐ]:
a) einzelnes Wort als Kennzeichen für einen Bewerber, Inserenten o. Ä. statt der Angabe von Name und Adresse:
Angebote sind unter dem Kennwort »Flughafen« einzusenden.
Syn.: Zeichen.
b) nur bestimmten Personen bekanntes Wort, das jmdn. zu etwas berechtigt:
Eintritt erhält nur, wer sich durch das Kennwort ausweisen kann; zum Aufrufen der Internetseite geben Sie bitte Ihr Kennwort ein.
Syn.: Losung, Parole.

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Kẹnn|wort 〈n. 12u
1. Wort als Kennzeichen od. Kode statt des Namens od. statt ausführlicher Angaben
2. nur Eingeweihten bekanntes Wort, durch das sie sich als zugehörig zu einem Personenkreis ausweisen; Sy Losung1 (1), Losungswort, Parole1 (1)
● bitte schicken Sie einen Brief, \Kennwort: „Klartext“; ich habe mein \Kennwort vergessen

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Kẹnn|wort, das <Pl. …wörter>:
1. als Erkennungszeichen für etw. benutztes Wort:
Zuschriften unter dem K. »Wassermann« erbeten.
2.
a) nur Eingeweihten bekanntes Wort, durch das sich jmd. ausweist, dass er zu einem bestimmten Personenkreis gehört:
das K. nennen und eingelassen werden;
das K. verlangen;
das K. (Militär; die Losung, die Parole) hieß »Löwenzahn«;
b) nur Eingeweihten bekanntes Wort, das den Gebrauch einer Sache, den Zugang zu ihr ermöglicht u. sie gegen den Missbrauch durch Außenstehende schützen soll:
ein Sparbuch mit K.

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Kennwort,
 
Passwort.

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Kẹnn|wort, das <Pl. ...wörter>: 1. als Erkennungszeichen für etw. benutztes Wort: Zuschriften unter dem K. „Wassermann“ erbeten; dass dein Name auch künftigen Generationen zum K., zum Inbegriff für - ja, für was eigentlich? - werden könnte (Hagelstange, Spielball 318). 2. a) nur Eingeweihten bekanntes Wort, durch das sich jmd. ausweist, dass er zu einem bestimmten Personenkreis gehört: das K. nennen und eingelassen werden; das K. verlangen; das K. (Milit.; die Losung, die Parole) hieß „Löwenzahn“; b) nur Eingeweihten bekanntes Wort, das den Gebrauch einer Sache, den Zugang zu ihr ermöglicht u. sie gegen den Missbrauch durch Außenstehende schützen soll: Das K. dient zur Identifizierung des Anbieters gegenüber dem Rechner (Rhein-Zeitung 21. 12. 84, 25); ein Sparbuch mit K.

Universal-Lexikon. 2012.