Akademik

frei machen
frei||ma|chen auch: frei ma|chen 〈V.; hat
I 〈Zusammen- u. Getrenntschreibung〉
I.I 〈V. tr. u. V. refl.; hat
1. sich \frei machen die Arbeit ruhen lassen
2. (sich) \frei machen die Kleidung ablegen (zur ärztl. Untersuchung)
● (sich) den Oberkörper freimachen / frei machen; kannst du dich (für) morgen freimachen / frei machen?
I.II 〈V. refl.; hatbefreien ● sich von seinen Vorurteilen freimachen / frei machen
II 〈V. tr.; hat; nur Zusammenschreibung〉 frankieren, mit Briefmarke(n) bekleben, Porto, Zoll bezahlen für ● einen Brief, ein Paket freimachen

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2frei|ma|chen , 1frei ma|chen <sw. V.; hat (ugs.):
dienstfrei nehmen, freie Zeit erübrigen:
ein paar Tage f.;
heute machen wir frei;
<auch f. + sich:> kannst du dich heute für 2 Stunden f.?
2frei ma|chen, 3frei|ma|chen <sw. V.; hat:
1. entblößen:
sich, den Oberkörper f. m.
2. befreien:
sich von Vorurteilen f. m.

Universal-Lexikon. 2012.