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Forsteinrichtung
Fọrst|ein|rich|tung 〈f. 20in 10- od. 20-jährigem Abstand erfolgende Zustandserhebung eines Forstbetriebes

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Forsteinrichtung,
 
Zweig der Forstwissenschaft und der forstwirtschaftlichen Tätigkeit, befasst sich mit der mittelfristigen Wirtschaftsplanung und Vollzugskontrolle forstlicher Betriebe (Waldertragsregelung) unter Berücksichtigung aller ökologischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte. Der Planungszeitraum beträgt in der Regel 10-20 Jahre (Forsteinrichtungsperiode, Forsteinrichtungsumlauf).
 
Grundlage der Forsteinrichtung ist eine möglichst genaue Zustandserfassung (Inventur) des Forstbetriebes. Lage und Flächeninhalt des Waldes und seiner Teile werden durch Vermessung ermittelt sowie kartographisch und in Flächenverzeichnissen niedergelegt. Die Waldeinteilung berücksichtigt Standorts- (Klima, Boden) und Bestockungsverhältnisse (Baumart u. a.). Wichtige Unterlagen für die Planung des Wirtschaftsablaufes sind Daten über Holzvorräte und -zuwachs. Darüber hinaus werden Einzelpläne aufgestellt, die Teilbereiche des Forstbetriebes regeln (z. B. für den Wegebau und für landespflegerische Maßnahmen). Waldzustand und Planungsergebnisse werden im Betriebswerk (Forsteinrichtungswerk) zusammengefasst.
 
Literatur:
 
W. Mantel: F. (21959);
 G. Speidel: Planung im Forstbetrieb (1972);
 H. Kramer: Begriffe der F. (1976);
 F. Zöhrer: Forstinventur (1980);
 H. Kramer: Nutzungsplanung in der F. (21990).

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Fọrst|ein|rich|tung, die <o. Pl.>: Zweig der Forstwissenschaft u. der forstwirtschaftlichen Tätigkeit, der der periodischen Inventur (für einen Zeitraum von 10 bis 20 Jahren) des Waldbestandes u. der vorausschauenden Planung dient.

Universal-Lexikon. 2012.