Flu|or|chlor|koh|len|was|ser|stof|fe 〈[-klo:r-] Pl.; Abk.: FCKW〉 Kohlenwasserstoffe, die die Halogene Fluor u. Chlor im Molekül enthalten, werden als Treibgase u. Aufschäumungsmittel eingesetzt, sind in Deutschland u. in anderen Ländern zunehmend vom Markt verdrängt, da sie wesentlich zum Abbau der Ozonschicht beitragen
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Fluorchlorkohlenwasserstoffe
[-k-], Abkürzung FCKW, Fluorchlorkohlenstoffe, Abkürzung FCK, Chlorfluorkohlenwasserstoffe, Chlorfluorkohlenstoffe, organische Verbindungen, in denen die Wasserstoffatome niederer Kohlenwasserstoffe durch Fluor- und Chloratome ersetzt sind. Fluorchlorkohlenwasserstoffe sind unter Druck verflüssigbare Gase oder niedrig siedende Flüssigkeiten. Sie sind unbrennbar, wenig giftig und zeichnen sich durch hohe chemische und thermische Beständigkeit aus. Fluorchlorkohlenwasserstoffe werden aus Chlorkohlenwasserstoffen durch Fluorierung mit Fluorwasserstoff hergestellt, z. B. erhält man aus Tetrachlorkohlenstoff, CCl4, das Dichlordifluormethan, CCl2F2 (Siedepunkt — 29,8 ºC), nach folgender Reaktion: CCl4 + 2 HF → CCl2F2 + 2 HCl. Weitere Beispiele für Fluorchlorkohlenwasserstoffe sind das Trichlorfluormethan, CCl3F, und das 1,2-Dichlortetrafluoräthan, CClF2—CClF2 (Siedepunkt 23,7 ºC beziehungsweise 3,8 ºC). Die Fluorchlorkohlenwasserstoffe dienten viele Jahre als Treibmittel für Spraydosen, Kältemittel für Klima- und Kälteanlagen und zum Schäumen von Kunststoffen. - Zur Bezeichnung der Fluorchlorkohlenwasserstoffe werden Kennzahlen verwendet, wobei die erste Ziffer die Anzahl der C-Atome minus eins (entfällt bei Methanabkömmlingen), die zweite Ziffer die Anzahl der H-Atome plus eins und die dritte Ziffer die Anzahl der F-Atome bedeutet. Vor der Kennzahl steht entweder der geschützte Handelsname (z. B. Frigen®, Freon®) oder der Buchstabe R (von refrigerant, englisch für Kältemittel). - Fluorchlorkohlenwasserstoffe tragen zur Zerstörung des Ozongürtels in der Stratosphäre bei (Ozonloch); als deren Folge kann die kurzwellige UV-Strahlung bis zur Erdoberfläche durchdringen, wodurch die Gefahr von Hautkrebs erhöht wird. In der Europäischen Gemeinschaft ist die Herstellung und die Vermarktung von Fluorchlorkohlenwasserstoffen seit dem 1. 1. 1995 verboten, in Deutschland wurden bereits 1994 keine Fluorchlorkohlenwasserstoffe mehr produziert. In den Industriestaaten sind Fluorchlorkohlenwasserstoffe ab 1996 verboten, in den Entwicklungsländern ab 2010. Das Verbot von HFCKW (teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen), bei denen nicht alle Wasserstoffatome in der Verbindung durch Chlor oder Fluor ersetzt sind, ist für 2020 (Entwicklungsländer: 2040) beschlossen. HFCKW sind in geringerem Maß an der Zerstörung der Ozonschicht beteiligt als die vollhalogenierten FCKW.
Universal-Lexikon. 2012.