Fließ|gren|ze 〈f. 19; unz.〉 bei Festigkeitsprüfungen die Grenze der Zugbelastung, an der eine dauernde Verformung beginnt
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Fließ|gren|ze ↑ Fließen.
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Fließgrenze,
Physik und Technik: diejenige Schubspannung, bei deren Überschreiten ein Fließen eintritt; im engeren Sinn in der Werkstoffkunde diejenige mechanische Spannung, bei der ein Fließen eintritt. Diese Fließgrenze ist von der Art der Werkstoffe und der Beanspruchung sowie von Druck, Temperatur und Formänderungsgeschwindigkeit abhängig. Sie wird bei Zugbeanspruchung als Streck- oder Dehngrenze, bei Druckbeanspruchung als Druckfließgrenze, bei Biegebeanspruchung als Biegefließgrenze bezeichnet und in entsprechenden Werkstoffprüfversuchen ermittelt. Bei unlegierten Stählen und einigen anderen Werkstoffen ist die Fließgrenze ausgeprägt; d. h., der Werkstoff fließt ohne merkliche Erhöhung der Kraft.
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Fließ|gren|ze, die (Technik): Grenzpunkt für den Übergang vom elastischen zum plastischen Zustand eines Werkstoffes bei mechanischer Belastung od. Beanspruchung.
Universal-Lexikon. 2012.