Faust|recht 〈n. 11; unz.〉
1. Selbstjustiz
2. Zustand allgemeiner Rechtlosigkeit, in dem jeder sein Recht mit Gewalt durchzusetzen sucht
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Faust|recht, das <o. Pl.>:
rechtloser Zustand, in dem sich jeder durch Selbsthilfe sein [vermeintliches] Recht zu verschaffen sucht.
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Faustrecht,
allgemeine Bezeichnung für eine Rechtsordnung, in der Ansprüche durch gewaltsame Maßnahmen des Einzelnen durchgesetzt werden. Der Ausdruck ist seit dem 15. Jahrhundert belegt. Seit dem 18. Jahrhundert wird Faustrecht mit Fehde, in späterer Zeit mit Selbsthilfe gleichgesetzt, die an sich unzulässig ist und im modernen Staat nur noch ausnahmsweise und punktuell erlaubt ist, z. B. im Rahmen der gesetzlich geregelten Notwehr.
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Faust|recht, das <o. Pl.>: rechtloser Zustand, in dem sich jeder durch Selbsthilfe sein [vermeintliches] Recht zu verschaffen sucht: ein Land, in dem noch immer das F. herrscht; Ü Lienen ... griff in der letzten Spielminute zum F. (wurde tätlich; Kicker 6, 1982, 40).
Universal-Lexikon. 2012.