2. Schüler(in), der (die) einer Schule zur Abschlussprüfung zugewiesen wird, die er (sie) vorher nicht besucht hat
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Ex|tẹr|ner, der Externe/ein Externer; des/eines Externen, die Externen/zwei Externe:
1. jmd., der von auswärts, von außerhalb kommt:
ich konnte die Prüfung als E. machen.
der Auftrag wird an einen Externen vergeben.
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Extẹrner,
1) ein Schüler, der eine Internatsschule besucht, ohne dem Internat anzugehören; 2) Abiturient, der sich der Abiturprüfung an einer Schule unterzieht, die er nicht besucht hat.
Universal-Lexikon. 2012.