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Excẹptio
[lateinisch eigentlich »Ausnahme«\] die, -/...ti'ones, die sich aus dem römischen Prozessrecht (der Beklagte war zu verurteilen, ausgenommen, es lagen bestimmte Umstände vor, die dies ausschlossen) entwickelte Einrede: z. B. Exceptio Doli, Arglisteinrede.
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Universal-Lexikon. 2012.