Akademik
entsiegeln
ent|s
ie
|geln
〈V. tr.;
hat
〉
vom Siegel befreien, das Siegel lösen, brechen von
(
Brief
)
* * *
ent|s
ie
|geln
<sw. V.;
hat
:
1.
das Siegel von
etw.
aufbrechen:
einen Brief e.
2.
(
Fachspr.
)
eine
↑
Flächenversiegelung
rückgängig machen:
der Schulhof soll entsiegelt werden.
* * *
ent|s
ie
|geln
<sw. V.;
hat
:
das Siegel von etw. aufbrechen:
einen Brief e.
Universal-Lexikon
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2012
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