Akademik

entsiegeln
ent|sie|geln 〈V. tr.; hatvom Siegel befreien, das Siegel lösen, brechen von (Brief)

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ent|sie|geln <sw. V.; hat:
1. das Siegel von etw. aufbrechen:
einen Brief e.
2. (Fachspr.) eine Flächenversiegelung rückgängig machen:
der Schulhof soll entsiegelt werden.

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ent|sie|geln <sw. V.; hat: das Siegel von etw. aufbrechen: einen Brief e.

Universal-Lexikon. 2012.