Ein|quar|tie|rung 〈f. 20〉
1. das Einquartieren (von Truppen), Unterbringen (von Gästen)
● wir bekommen, haben eine \Einquartierung
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Ein|quar|tie|rung, die; -, -en:
1. das Einquartieren.
2. <o. Pl.> einquartierte Person[en]:
E. haben.
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Einquartierung,
Militärwesen: die Unterbringung von Truppen in Privatunterkünften auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen (in Deutschland: §§ 1, 71 Bundesleistungsgesetz). - Bis zum Aufkommen der stehenden Heere Ende des 17. Jahrhunderts und der damit verbundenen Anlage von Kasernen wurden auch in Friedenszeiten Truppen bei Privatpersonen einquartiert.
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Ein|quar|tie|rung, die; -, -en: 1. das Einquartieren. 2. <o. Pl.> einquartierte Person[en]: E. haben, bekommen; Am liebsten jagte ich meine E. aus dem Haus und besetzte es (Molo, Frieden 96). 3. (Soldatenspr.) Läuse.
Universal-Lexikon. 2012.