Ein|lie|ger 〈m. 3〉
1. Mieter einer Einliegerwohnung
2. 〈veraltet〉
2.1 Gelegenheitsarbeiter in der Landwirtschaft, der meist beim Bauern zur Miete wohnt
2.2 Kostgänger
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Einlieger,
Angehöriger einer besonderen Gruppe von Dorfbewohnern, die so genannte unterbäuerlicher Schicht ohne eigenes Haus und ohne Grundbesitz. Die Einlieger wohnen bei einem Vollbauern zur Miete, sind Dorfhandwerker oder Landarbeiter. Solange die deutschen Dörfer Realgemeinden waren (Nutzung und Verwaltung des dörflichen Gesamteigentums durch die Grundbesitzer; mancherorts bis ins 18. Jahrhundert), hatten die Einlieger keine politische Rechte in ihrer Wohngemeinde.
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Universal-Lexikon. 2012.