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◆ In|struk|ti|on 〈f. 20〉
1. Anweisung, Verhaltensmaßregel
2. 〈bes. Mil.〉 Unterricht, Unterweisung
● \Instruktionen erhalten, erteilen, geben [<lat. instructio „Herrichtung, Unterweisung“]
◆ Die Buchstabenfolge in|stru... kann in Fremdwörtern auch ins|tru..., inst|ru... getrennt werden.
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In|s|t|ruk|ti|on, die; -, -en [lat. instructio]:
a) erläuternde, unterweisende Anleitung für den Gebrauch, die Auslegung, die Ausführung von etw.; Unterweisung:
er gab ihnen noch einige nützliche -en mit auf den Weg;
-en erteilen, geben, erhalten, entgegennehmen;
an bestimmte -en gebunden sein.
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I Instruktion,
allgemein: Anweisung, die z. B. zu Beginn der Durchführung eines Tests oder Forschungsexperiments der Versuchsperson gegeben wird, um ihr die Aufgabenstellung zu übermitteln.
II
Instruktion,
in der pädagogischen Psychologie der Vorgang des Lehrens beziehungsweise die Art und Weise, wie Lerninhalte vermittelt werden.
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In|struk|ti|on, die; -, -en [lat. instructio]: a) erläuternde, unterweisende Anleitung für den Gebrauch, die Auslegung, die Ausführung von etw.; Unterweisung: Als ich meinem strebsamen Forstgehilfen einige -en für gewisse Vorarbeiten gegeben hatte (Hauptmann, Schuß 43); b) von übergeordneter Stelle gegebene Weisungen, Verhaltensmaßregel; Direktive, [Dienst]anweisung: -en erteilen, geben, erhalten, entgegennehmen; an bestimmte -en gebunden sein.
Universal-Lexikon. 2012.